Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026 — gosh! Audio Agentur GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der gosh! Audio Agentur GmbH, Leystraße 43/Hoftrakt, A-1200 Wien (im Folgenden „Auftragnehmer" oder „gosh!") und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber") im Zusammenhang mit dem KI-Telefonassistenten „gosh! Agent" sowie allen damit verbundenen Dienstleistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist auf unserer Website abrufbar.
2. Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber einen KI-gestützten Telefonassistenten zur Verfügung, der eingehende Anrufe entgegennimmt, Anliegen erfasst und in strukturierter Form (z. B. per E-Mail) an den Auftraggeber weiterleitet. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der gewählten Preisstufe.
2.1 Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen je nach gewähltem Paket:
- Einrichtung und Konfiguration des KI-Telefonassistenten
- Entgegennahme eingehender Anrufe über eine zugewiesene Telefonnummer
- KI-gestützte Erfassung und Transkription von Gesprächsinhalten
- Erstellung und Zustellung strukturierter Zusammenfassungen per E-Mail
- Laufende technische Wartung und Updates des Systems
- Branchenspezifische Anpassungen (z. B. Notfallerkennung für Arztpraxen)
- Auf Wunsch: individuelle Stimme und Audiologo (Enterprise-Paket)
2.2 Verfügbarkeit
Der Auftragnehmer bemüht sich um eine Verfügbarkeit des KI-Telefonassistenten von 99,5 % im Jahresmittel. Planmäßige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt und dem Auftraggeber rechtzeitig angekündigt. Kurzfristige Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen bei Drittanbietern oder notwendiger Sicherheitsupdates begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
3. Vertragsschluss und Laufzeit
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande, sei es durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars, durch elektronische Bestellung über die Website oder durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise gemäß dem gewählten Leistungspaket. Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die laufenden Preise mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen zum nächsten Vertragsverlängerungstermin anzupassen.
4.2 Einmalige Einrichtungsgebühr
Für die initiale Einrichtung und Konfiguration des KI-Telefonassistenten wird eine einmalige Setup-Gebühr gemäß dem gewählten Paket erhoben. Diese ist bei Auftragserteilung fällig.
4.3 Laufende Gebühren
Die monatlichen Nutzungsgebühren werden jeweils im Voraus zum Monatsersten in Rechnung gestellt. Die im Paket enthaltenen Gesprächsminuten gelten pro Abrechnungsmonat und verfallen bei Nichtnutzung. Zusätzlich verbrauchte Minuten werden zum vereinbarten Minutenpreis nachberechnet.
4.4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB berechnet. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4.5 Projektbezogene Leistungen
Für projektbezogene Zusatzleistungen (individuelle Stimmgestaltung, Sonderintegrationen etc.) gilt folgende Zahlungsweise, sofern nicht anders vereinbart: 50 % bei Auftragserteilung und 50 % bei Fertigstellung und Übergabe der Leistung.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:
- Informationen zu Geschäftszeiten, Ansprechpartnern und Zuständigkeiten
- Vorgaben zu Begrüßungstexten und branchenspezifischen Abläufen
- E-Mail-Adressen für die Zustellung der Gesprächszusammenfassungen
- Zeitnahe Rückmeldung bei Testphasen und Freigaben
Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Gewährleistung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Die KI-gestützte Spracherkennung und Transkription erfolgt nach dem aktuellen Stand der Technik. Eine hundertprozentige Genauigkeit der Transkription kann aufgrund der Natur von Spracherkennung nicht garantiert werden.
6.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten vom Auftraggeber geleisteten Vergütung.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus unvollständiger oder fehlerhafter Transkription durch die KI-Spracherkennung entstehen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für medizinische, rechtliche oder finanzielle Entscheidungen, die auf Basis der vom KI-Assistenten erstellten Zusammenfassungen getroffen werden.
6.3 Höhere Gewalt
Für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffe etc.) haftet der Auftragnehmer nicht. In solchen Fällen ist der Auftragnehmer für die Dauer der Störung von seiner Leistungspflicht befreit.
7. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
7.1 Rechte des Auftragnehmers
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an der Software, den KI-Modellen, der Systemarchitektur sowie an individuell erstellten Audioinhalten (Stimmen, Audiologos, Begrüßungstexte) verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Nutzungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Leistungen. Individuell erstellte Audioinhalte dürfen ausschließlich im Rahmen des KI-Telefonassistenten eingesetzt werden, sofern nicht ausdrücklich eine weitergehende Lizenz vereinbart wurde.
7.3 Inhalte des Auftraggebers
Der Auftraggeber bleibt Inhaber aller Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten. Er gewährt dem Auftragnehmer das Recht, diese Inhalte im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden.
8. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Die Verarbeitung von Anrufdaten erfolgt als Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Hierfür wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden.
10. Kündigung
10.1 Ordentliche Kündigung
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.
10.2 Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist für beide Parteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Wesentlicher Vertragsverletzung trotz Abmahnung mit angemessener Nachfristsetzung
- Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Ablehnung mangels Masse
10.3 Folgen der Beendigung
Mit Beendigung des Vertrags wird der KI-Telefonassistent deaktiviert. Anrufdaten und Transkriptionen werden gemäß den in der Datenschutzerklärung genannten Fristen gelöscht. Bereits geleistete Zahlungen für nicht genutzte Restlaufzeiten werden anteilig erstattet, es sei denn, die Kündigung erfolgte aufgrund eines Verschuldens des Auftraggebers.
11. Referenz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts als Referenzkunden zu nennen und das Vertragsverhältnis in allgemeiner Form zu Präsentationszwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.
12.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, Österreich (sachlich zuständiges Gericht für den 20. Wiener Gemeindebezirk).
12.3 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.
12.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.5 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.